Steuerexpertin Michaela Remm-Hepberger

Steuerexpertin Michaela Remm-Hepberger

Experten in Sachen Steuern

 

Steuerberaterin Michaela Remm-Hepberger gibt Tipps, die sich lohnen können!

Mit ihren 10 Mitarbeiter*innen gehört Michaela Remm-Hepberger zu den Top-Adressen in Sachen Steuern im Montafon. Nach einem Auslandsaufenthalt während des Studiums hat sie zunächst als Angestellte und später als Partnerin in einer Kanzlei in Dornbirn gearbeitet. Vor rund sieben Jahren hat sie ihre eigene Kanzlei im Montafon gegründet. „Und ich habe es bisher noch an keinem Tag bereut“, sagt sie und lacht. Mittlerweile vertrauen zahlreiche Betriebe aus unterschiedlichsten Branchen und Privatpersonen auf ihre Expertise.

Auch für Privatpersonen lohnend
„Zwar betreuen wir hauptsächlich Geschäftskunden, aber auch für Privatpersonen kann sich ein Besuch beim Steuerberater lohnen“, erklärt Michaela. „Sollte jemand neben seiner unselbstständigen Tätigkeit oder Pension zusätzlich Vermietungseinkünfte oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, raten wir davon ab, die Steuererklärung selbst zu erstellen.“ Ohne fachliches Hintergrundwissen lauern hier viele Fehlerquellen und man nutzt nicht alle Möglichkeiten, die das Steuerrecht vorsieht. Beispielsweise muss bei einer Vermietung die Gebäudeabschreibung korrekt berechnet werden. Diese hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine falsch berechnete Abschreibung kann für den Steuerpflichtigen sehr teuer werden.

Gewerbeschein bei Gäste-Beherbergung
Viele Vermieter haben in den letzten Monaten Post von den Behörden bekommen. Es wurde selbst bei kleineren Vermietungen ein Gewerbeschein eingefordert. Darüber hinaus prüft das Finanzamt inzwischen sehr genau, ob Vermietungseinkünfte erzielt werden. Diese Themen werden von einigen Vermietern immer noch zu wenig ernst genommen. „Es wird alles immer transparenter und wir können nur jedem raten, sich hier rasch zu informieren!“, betont Michaela.

Tücken bei eigenen Buchhaltungs-Tools
Einige Unternehmer setzen vermehrt auf einfache, oft cloud-basierte Buchhaltungs-Tools. Grundsätzlich ist gegen diese Programme nichts einzuwenden, solange sie richtig bedient werden. Der springende Punkt ist leider das oft fehlende Fachwissen des Anwenders. Die Software erkennt beispielsweise nicht, ob eine Rechnung vom Lieferanten richtig ausgestellt wurde, sondern verbucht einfach die falsche Rechnung.

 

 

„Remm Steuerberatung GmbH“
Kronengasse 6
6780 Schruns
www.remm-steuerberatung.at
info@remm-steuerberatung.at
+43 5556 21047